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01 — Factoring

Abtretung bestehender und belegbarer Forderungen

Factoring bezeichnet hier die vertragliche Abtretung einer Forderung aus einem bereits entstandenen betrieblichen Vorgang. ABS Global fasst Parteien, Forderung und Mitteilungspflichten schriftlich.

Hände bei der Unterzeichnung von Papierunterlagen an einem Tisch
Motiv einer schriftlichen Unterzeichnung. Abgebildet sind keine Parteien von ABS Global.

02 — Begriff

Was vor einer Abtretung vorliegen muss

Die Forderung muss bestehen und belegbar sein. Dazu gehören der Grund der Forderung, der Debitor, der Betrag und die Fälligkeit, soweit diese Angaben aus den Unterlagen hervorgehen.

Eine erst künftige oder nicht belegte Position wird auf diesen Seiten nicht als Factoringvorgang beschrieben. Das Entgelt der Abtretung steht im jeweiligen Vertrag und wird hier nicht pauschal beziffert.

03 — Forderungen

Welche Forderungen in Betracht kommen

Lieferforderungen

Forderungen aus bereits erbrachten Lieferungen an gewerbliche Debitoren, mit Rechnung und Nachweis der Leistung.

Werkforderungen

Forderungen aus abgeschlossenen Werkvorgängen, wenn Abnahme und Rechnung in der Akte liegen.

Wiederkehrende Posten

Gleichartige Forderungen eines Unternehmens, sofern jede Position einzeln belegbar bleibt.

04 — Ablauf

Vom Beleg zur Abtretung

01

Anzeige

Das Unternehmen beschreibt Debitor, Betrag und Fälligkeit über das Formular.

02

Belege

Rechnung, Vertragsgrundlage und Nachweis der erbrachten Lieferung oder des Werks werden zugeordnet.

03

Sichtung

Die Institution prüft, ob die Akte vollständig ist. Vollständigkeit ist keine Zusage.

04

Fassung

Abtretung, Mitteilung an den Debitor und Entgelt werden schriftlich festgehalten.

Arbeitsplatz von oben mit aufgeklapptem Rechner und Papier
Motiv eines Arbeitsplatzes mit Unterlagen.

05 — Akte

Nachvollziehbare Dokumentation

Zur Akte gehören die Forderung, die Parteien, der Zeitpunkt der Abtretung und der Nachweis, dass der Debitor unterrichtet wurde. Nachträge werden datiert angefügt.

Widersprüchliche Belege werden nicht geglättet. Die Institution hält die Abweichung fest und erbittet eine schriftliche Klärung.

06 — Debitor

Mitteilung an die zahlungspflichtige Stelle

Inhalt der Mitteilung

Der Debitor erfährt, dass die Forderung abgetreten wurde, an welche Stelle künftig zu leisten ist und welche Kennzeichen die Forderung trägt.

Zeitpunkt

Die Mitteilung folgt der vertraglichen Reihenfolge. Eine Abtretung ohne den vorgesehenen Hinweis an den Debitor wird nicht als abgeschlossen behandelt.

07 — Grenze

Klarstellung zum Umfang

Beschrieben wird die Abtretung belegbarer Forderungen von Unternehmen. Nicht beschrieben werden spekulative Geschäfte, private Haushaltsvorgänge oder ein zugesagter wirtschaftlicher Erfolg. Die Texte sind keine Rechtsberatung.

Bitte lesen Sie dazu auch den Haftungsausschluss und die Nutzungsbedingungen.