Lieferforderungen
Forderungen aus bereits erbrachten Lieferungen an gewerbliche Debitoren, mit Rechnung und Nachweis der Leistung.
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01 — Factoring
Factoring bezeichnet hier die vertragliche Abtretung einer Forderung aus einem bereits entstandenen betrieblichen Vorgang. ABS Global fasst Parteien, Forderung und Mitteilungspflichten schriftlich.
02 — Begriff
Die Forderung muss bestehen und belegbar sein. Dazu gehören der Grund der Forderung, der Debitor, der Betrag und die Fälligkeit, soweit diese Angaben aus den Unterlagen hervorgehen.
Eine erst künftige oder nicht belegte Position wird auf diesen Seiten nicht als Factoringvorgang beschrieben. Das Entgelt der Abtretung steht im jeweiligen Vertrag und wird hier nicht pauschal beziffert.
03 — Forderungen
Forderungen aus bereits erbrachten Lieferungen an gewerbliche Debitoren, mit Rechnung und Nachweis der Leistung.
Forderungen aus abgeschlossenen Werkvorgängen, wenn Abnahme und Rechnung in der Akte liegen.
Gleichartige Forderungen eines Unternehmens, sofern jede Position einzeln belegbar bleibt.
04 — Ablauf
Das Unternehmen beschreibt Debitor, Betrag und Fälligkeit über das Formular.
Rechnung, Vertragsgrundlage und Nachweis der erbrachten Lieferung oder des Werks werden zugeordnet.
Die Institution prüft, ob die Akte vollständig ist. Vollständigkeit ist keine Zusage.
Abtretung, Mitteilung an den Debitor und Entgelt werden schriftlich festgehalten.
05 — Akte
Zur Akte gehören die Forderung, die Parteien, der Zeitpunkt der Abtretung und der Nachweis, dass der Debitor unterrichtet wurde. Nachträge werden datiert angefügt.
Widersprüchliche Belege werden nicht geglättet. Die Institution hält die Abweichung fest und erbittet eine schriftliche Klärung.
06 — Debitor
Der Debitor erfährt, dass die Forderung abgetreten wurde, an welche Stelle künftig zu leisten ist und welche Kennzeichen die Forderung trägt.
Die Mitteilung folgt der vertraglichen Reihenfolge. Eine Abtretung ohne den vorgesehenen Hinweis an den Debitor wird nicht als abgeschlossen behandelt.
07 — Grenze
Beschrieben wird die Abtretung belegbarer Forderungen von Unternehmen. Nicht beschrieben werden spekulative Geschäfte, private Haushaltsvorgänge oder ein zugesagter wirtschaftlicher Erfolg. Die Texte sind keine Rechtsberatung.
Bitte lesen Sie dazu auch den Haftungsausschluss und die Nutzungsbedingungen.
08 — Weiter
Die Nutzungsüberlassung von Objekten ist das zweite Feld der Institution.
Leasing öffnenAnschrift, Arbeitsweise und Aufgabenbereiche stehen auf einer eigenen Seite.
Über uns öffnenEin Factoringvorgang kann kurz beschrieben und zur Versendung vorbereitet werden.
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